25 February 2026
GARDASEE – Der Regionalausschuss der Regione Lombardia hat auf Vorschlag des Regionalrats für Umwelt und Klima, Giorgio Maione, die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln zur Sanierung der Seewasserqualität und zum Schutz der Biodiversität genehmigt.
Die Initiative stellt für den Dreijahreszeitraum 2026–2028 insgesamt 3.170.000 Euro bereit. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für April vorgesehen; gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse mit einem Höchstbetrag von 300.000 Euro pro Projekt.
Zu den Begünstigten zählen Gemeinden, Provinzen, die Metropolitanstadt Mailand, Verwaltungen von Schutzgebieten sowie die Gebietsämter (ATO).
Aktionsplan zur Seensanierung in der Lombardei
Der Aktionsplan gliedert sich in drei Interventionslinien:
• Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität: Management und Schutz von Tier- und Pflanzenarten, sowohl einheimischen als auch invasiven gebietsfremden Arten;
• Maßnahmen zur Uferaufwertung: morphologische Renaturierung, Schaffung von Filterökosystemen und Pufferzonen zur Verbesserung der ökologischen Funktionalität der Seeufer;
• Initiativen zur Verbesserung der Abwasserinfrastruktur: Eindämmung von Einleitungen und nachhaltige Bewirtschaftung von städtischem Regenwasser entlang der Seeufer.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Maßnahmen, die innerhalb eines linearen Kilometers von den Ufern der Seen in den Provinzen Bergamo, Brescia, Como, Lecco, Mailand, Mantua, Varese und Sondrio durchgeführt werden.
Maione: konkretes Engagement
„Mit dieser Maßnahme“, betonte Maione, „bekräftigt die Regione Lombardia ihr konkretes Engagement für den Schutz einer der wertvollsten Ressourcen unseres Gebiets. Es geht nicht nur darum, die Wasserqualität zu verbessern, sondern auch in die Biodiversität und den Schutz unserer Seeökosysteme zu investieren. Wir wollen die Planungsinitiativen der lokalen Körperschaften fördern, die auf Natürlichkeit und Umweltwiederherstellung setzen, und so ein gesundes und nutzbares Erbe für Bürger und Besucher gewährleisten – mit positiven Auswirkungen sowohl ökologisch als auch sozioökonomisch.“
Frist für die Abrechnung
Die geförderten Arbeiten müssen bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen und abschließend abgerechnet werden.
Lesen Sie den Artikel über: https://www.gardapost.it/2026/02/23/da-regione-lombardia-oltre-3-milioni-per-il-risanamento-dei-laghi/#:~:text=LAGO%20DI%20GARDA%20%2D%20La%20Giunta,e%20alla%20tutela%20della%20biodiversit%C3%A0.&text=L'iniziativa%20mette%20in%20campo,per%20il%20triennio%202026%2D2028.